ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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Unsere ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1 Angebote und Auftragsbestätigungen

Unsere Angebote sind freibleibend. Sie werden erst mit unserer Auftragsbestätigung verbindlich. Mündliche oder fernmündliche Absprachen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Zu dem Angebot gehörende Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Für Irrtümer behalten wir uns die Berichtigung ausdrücklich vor. Der Besteller übernimmt die Haftung dafür, daß durch die Verwendung von eingesandten Zeichnung, Mustern und ähnlichen Behelfen Rechte Dritter nicht verletzt werden und hat uns für alle dadurch etwa treffende Nachteile klag- und schadlos zu halten. Stellt der Besteller CAD-Dateien zur Programmerstellung bei, ist der Besteller verpflichtet sicherzustellen, daß die beigestellten Daten von uns technisch verwendbar sind und eindeutig der Bestellung zugeordnet werden können. Der Besteller trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der Daten. Eine Kontrolle der Daten anhand der Zeichnung kann nur stichprobenartig durchgeführt werden und es werden keine Garantien für die Richtigkeit übernommen. Im Speziellen hat der Besteller sicherzustellen, daß die Skalierung und alle gewünschten Konturen und Informationen, die im Auftragsumfang enthalten sind, eindeutig identifizierbar sind. Teile der Zeichnungen, die nicht zum Arbeitsumfang gehören, müssen eindeutig gekennzeichnet sein.


§2 Preisstellung

Alle Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung und Versicherung. Sollten vor Ablieferung Lohnsteigerungen bzw. Preiserhöhungen seitens unser Lieferanten oder vor Zahlungseingang währungstechnische Änderungen eintreten, müssen wir uns eine entsprechende Preisänderung vorbehalten. Abgaben, die durch Gesetze oder Verordnungen irgendwelcher Art zur Einführung gelangen und die Ware in irgendeiner Form mittel- oder unmittelbar verteuern, gehen zu Lasten des Käufers.


§3 Lieferung

Eine vereinbarte Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Klärung aller technischen Fragen und der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Zeichnungen, CAD-Daten, Pläne, Genehmigungen, Freigaben, Materialien, sowie vor Eingang einer ggf. besonders vereinbarten Anzahlung. Die mitgeteilten Lieferzeiten sind unverbindlich. Insbesondere berechtigen uns Ereignisse höhere Gewalt, ferner Betriebsstörungen jeglicher Art, Mangel an Arbeitskräften, Roh- und Brennstoffen, eingegangene Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zu verschieben oder aufzuheben. Ist ein fest vereinbarter Liefertermin überschritten, so steht dem Besteller unter Ausschluß der Bestimmungen des §361 BGB ein Rücktrittsrecht nur dann zu, wenn er eine angemessene Nachfrist von mindestens einer Woche, abhängig vom Auftragsumfang, gesetzt hat und innerhalb dieser Frist die Lieferung nicht erfolgt ist. Weitergehende Ansprüche bleiben ausgeschlossen.


§4 Lohnarbeiten

Bei Lohnarbeiten übernehmen wir Gewähr für eine sorgfältige und sachgemäße Bearbeitung. Falls das vom Käufer gelieferte Material nachweislich durch unser Verschulden beschädigt bzw. unbrauchbar wird, so sind wir zur Lieferung von Ersatz des beschädigten Materials oder Wertersatz verpflichtet.

Für Folgeschäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Werden die vom Käufer beigestellten Teile aus Materialgründen Ausschuß, so sind wir berechtigt, die bei uns angefallenen Bearbeitungskosten in Rechnung zu stellen.


§5 Versand

Der Versand erfolgt in jedem Falle auf Rechnung und Gefahr des Käufers, ganz gleich, ob der Versand direkt als Einzel- oder Sammelladung an den Besteller oder an eine andere Stelle zwecks Weiterlieferung erfolgt. Jede Gefahr geht, auch wenn franko-, fob- oder cif-Lieferung vereinbart worden ist, auf den Käufer über, sobald die Ware den Lieferort verläßt. Als Versandart wählen wir stets die den Verhältnissen entsprechenden geeignetste, wenn nicht ausdrücklich eine besondere vereinbart ist. Sie entbindet keineswegs den Besteller von der Abholpflicht, falls uns ein Versand nicht möglich ist. Alle uns gesetzlich zustehenden Rechte wegen Annahme und Annahmeverzuges des Bestellers bleiben unberührt.


§6 Verpackung

Einwegverpackungen werden nicht zurückgenommen und können folglich nicht gutgeschrieben werden.


$7 Gewährleistung, Haftung

Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unserem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht übertragbar. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Besteller.

Für gelieferte Erzeugnisse, übernehmen wir in der Weise Gewähr, daß die Stücke, an denen unverkennbare Stoff- oder Herstellungsfehler einwandfrei innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen nachgewiesen werden, welche die Verwendbarkeit der Stücke ausschließen und eindeutig auf uns zurückzuführen sind, nach unserer Wahl zum berechneten Preis zurückzunehmen oder durch neue der ursprünglichen Bestellung entsprechende ersetzen, wogegen die untauglichen Stücke zurückzugeben sind. Die hiernach zulässigen Ansprüche können nur binnen 8 Tagen nach Anzeige der Lieferbereitschaft oder - falls ohne diese Anzeige versandt wird - nach Absendung der Ware geltend gemacht werden. Nach ihrem Ablauf können auch nicht erkennbare Mängel der Ware nicht mehr gerügt werden. Mit Ein- und Ausbau oder Transport des Liefergegenstandes zusammenhängende Kosten unterliegen nicht der Gewährleistung. Der Abnehmer hat bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ferner nachzuweisen, daß Mängel nicht durch Umstände verursacht sind, die in seinem Verantwortungsbereich liegen (beispielsweise Transportschäden, unsachgemäße Lagerung etc.).

Die Haftung für Mängel, die Ihre Ursache in vom Besteller zur Verfügung gestellten Materialien und oder in vom Besteller gegebenen Anweisungen einschließlich vom Besteller entwickelter Pläne sowie von ihm beigestellter Computerprogramme oder Dateien haben, ist grundsätzlich ausgeschlossen.


§8 Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder 30 Tage ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks und rediskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel werden stets nur erfüllungshalber angenommen. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.


§9 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers bleibt die Ware unser Eigentum. Eine vorherige Verpfändung oder Sicherungs-Übertragung ist ausgeschlossen, sollte trotzdem eine Pfändung vorgenommen werden, ist der Besteller verpflichtet, uns hiervon sofort Mitteilung zu machen. Das Eigentum bleibt auch dann bestehen, wenn die Ware bearbeitet oder weiterverarbeitet ist. Bei Weiterverkauf tritt der Besteller schon bei Abschluß des Kaufvertrages mit uns seine künftige Kaufpreis-Forderung sicherheitshalber ab, ohne das es einer besonderen Erklärung bedarf. Der Wiederverkäufer ist bis auf Widerruf zur Einziehung der neu entstandenen Kaufpreis-Forderung befugt. In diesem Falle gilt er als Treuhänder für die vereinnahmten Beträge, Inkasso-Spesen trägt in jedem Falle der Besteller.



§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Mängelrügen ist der Ort des Herstellerwerkes, für die Zahlung ist der Ort des Rechnungslegers, auch für etwaige Wechsel- und Scheckklagen.

§11 Ausnahmen und mündliche Zusagen

Ausnahmen und mündliche Zusagen sind nur rechtsverbindlich, wenn sie unter Bezug auf unsere Auftragsbestätigung schriftlich durch uns bestätigt werden. Für weitere Bestellungen finden sie grundsätzlich keine Anwendung.

§12 Allgemeines

Sollten aus irgendeinem Grunde einzelne Bestimmungen unserer Bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der anderen Bestimmungen nicht davon berührt.

Unsere AGB zum Download